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Katholische Unternehmer kritisieren Erbschaftsteuerdebatte

Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) kritisiert die Stoßrichtung der Debatte über Reformen der Erbschaftsteuer.

Angesichts der anstehenden Verhandlungen am Bundesverfassungsgericht erklärt Dr. Martin Nebeling, Bundesvorsitzender des BKU: „Wenn wir nur über steuerliche Privilegien von Unternehmenserben reden, geht die Diskussion in die vollkommen falsche Richtung.“

Statt auf Einzelmaßnahmen und Umverteilung zu setzen, müsse die Erbschaftsteuer nach Ansicht Nebelings neu durchdacht und konzipiert werden.

BKU: „Unternehmenserben haben es in Deutschland nicht leicht“

„Es wird zu oft aus dem Blick verloren, dass Unternehmenserben es in Deutschland keineswegs leicht haben. Gute Unternehmensnachfolge ist kein Luxus, sondern eine Leistung, die Anerkennung und Förderung statt staatlicher Hürden bedarf“, so Nebeling.

In Zeiten, in denen viele Familienunternehmen aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland von Erben verkauft würden, gelte dies umso mehr: „Ob Steuern, Abgaben, Energie oder Personal – der Kostendruck wächst immer weiter.“

„Für die Zukunft unserer Sozialen Marktwirtschaft sind Familienunternehmen jedoch von unverzichtbarer Bedeutung. Sie verkörpern Werte und Tradition in Verbindung mit nachhaltigem wirtschaftlichem Erfolg“, führt Nebeling weiter aus.

Erbschaftsteuer muss „Leistung der Unternehmensnachfolge“ gerecht werden

Deshalb brauche Deutschland eine Erbschaftsteuerreform, die „dem Wert und der Leistung der Unternehmensnachfolge gerecht wird“. Darum ruft der BKU zur konstruktiven Diskussion wachstumsfördernder Lösungen auf.

Auch der BKU-Arbeitskreis Steuerrecht hat dazu ein Konzept zur Diskussion vorgelegt: Statt der Verschonungsregeln sieht es eine Flat Tax von 10 Prozent auf Betriebsvermögen vor, die über zehn Jahre gestundet wird oder abgezinst abelöst werden kann. Die Bewertung des Betriebsvermögens erfolgt nach einem einfachen, realitätsnahen Verfahren, bei dem vermieden werden muss, dass eine Überbewertung stattfindet. Die Verschonungsbedarfsprüfung würde entfallen, an die Stelle der Freibeträge träte ein indexierter Lebensfreibetrag.

„Wir haben gerade von Seiten der Wirtschafts- und Unternehmerverbände viele spannende Konzepte, die jetzt in der Politik auf den Tisch und sorgfältig geprüft werden müssen“, so Nebeling abschließend.