BKU bezeichnet geplante Wohngeldkürzung als beschäftigungs- und familienfeindlich
Der Bund Katholischer Unternehmer lehnt die von der Bundesregierung angekündigte Wohngeldkürzung in der geplanten Form ab. Das Wohngeld helfe insbesondere erwerbstätigen, aber einkommensschwachen Menschen, ihre Miete zu bezahlen und sei angesichts Wohnungsknappheit, gestiegener Mieten und hoher Energiekosten eine soziale Hilfe mit steigender Bedeutung.
Das Gesamtausgabenvolumen für das Wohngeld in Deutschland betrug 2025 rund 5 Milliarden Euro. Die geplante Reform soll nun etwa 1,5 Milliarden Euro Wohngeld einsparen, indem das Wohngeld gekürzt und Einkommen stärker angerechnet werden, wodurch zahlreiche Empfänger ihren Wohngeldanspruch verlieren würden.
An diesen seien jedoch, worauf der BKU hinweist, Kinderzuschläge geknüpft – und mit diesen der Zugang zu Schulessen, Schülerbeförderung, Klassenfahrten und Lernförderung. In Summe treffe die Reform also Familien in niedrigen Einkommenssituationen besonders hart, während der Bezug in der Grundsicherung jedoch weiter möglich sei.
BKU: Wohngeld „ein wichtiges Instrument im Sinne der Katholischen Soziallehre“
Die Folgen einer solchen Reform sind nach Ansicht des BKU absehbar: Insbesondere Mütter würden so dazu bewegt, „nichts mehr dazuzuverdienen, da sie am Ende sonst weniger im Portemonnaie hätten“, was den Arbeitskräftemangel im Niedriglohnsektor weiter verstärken würde.
Statt in Beschäftigung zu bleiben, würden dem BKU zufolge so besonders einkommensschwache, kinderreiche Familien in die Grundsicherung gedrängt. Das Wohngeld in seiner jetzigen Form sei „ein wichtiges Instrument im Sinne der Katholischen Soziallehre, Menschen zu ermöglichen, aus eigener Erwerbstätigkeit sich und die Familie zu ernähren“.
Es trage zudem der insbesondere in den Städten schwierigen Wohnsituation Rechnung. Das Wohngeld abzuschaffen sei demnach „sowohl beschäftigungsfeindlich als auch familienfeindlich“, wie der BKU abschließend betont.