Kein Markt für den Menschen: Grundsatzposition des BKU zur Kommerzialisierung von Schwangerschaft
Der BKU beurteilt Märkte auf Basis der Katholischen Soziallehre. Ihr erster Grundsatz ist die Personalität: Der Mensch ist Zweck, niemals Ware. Aus diesem Grundsatz folgt eine Grenze, die für jede Branche gilt: Es gibt Güter, die dem Markt entzogen bleiben müssen.
Weltweit entsteht ein Wirtschaftszweig, der Schwangerschaft als Dienstleistung vermittelt. Agenturen führen Bestellung, Vertrag und Vergütung zusammen und behalten einen erheblichen Teil des Entgelts ein. Die Frauen, die austragen, stammen überwiegend aus wirtschaftlich schwachen Verhältnissen. Diese Asymmetrie ist kein sporadischer Betriebsunfall des Modells, sondern seine Geschäftsgrundlage.
Als katholische Unternehmer stellen wir fest: Nicht jede Nachfrage rechtfertigt ein Angebot, und nicht jedes Bedürfnis begründet einen Markt. Eine Branche, die wirtschaftliche Not zur Ressource macht und den Körper eines Menschen zum Vertragsgegenstand, ist mit den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar. Denn diese kennt Grenzen, und die Würde des Menschen ist die erste. Für den BKU ist sie nicht verhandelbar.