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Gerechtigkeit statt Generalverdacht: BKU fordert Überarbeitung des Aktionsplans gegen Steuerkriminalität

Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) hat den von Bundesfinanzminister Klingbeil und Bundesjustizministerin Hubig vorgelegten „Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ kritisiert und eine Überarbeitung gefordert. Der Plan verfehle sein Ziel: Er treffe weniger die Kriminellen als die Ehrlichen und folge somit einer falschen Grundlogik.

Dazu erklärt der BKU-Bundesvorsitzende Dr. Martin Nebeling: „Die Soziale Marktwirtschaft lebt vom Vertrauen zwischen Staat und Bürger. Dieser Aktionsplan setzt an die Stelle des Vertrauens den Verdacht. Das ist ordnungspolitisch der falsche Weg. Wir brauchen mehr Vertrauen in unternehmerische Leistung und Verantwortung statt allein mehr staatlicher Kontrolle.“

Gleichzeitig betont Nebeling: „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Wer Steuern hinterzieht, schadet dem Gemeinwesen und auch jedem ehrbaren Kaufmann, der seine Steuern korrekt zahlt. Konsequente Strafverfolgung ist eine Frage der Gerechtigkeit, da gibt es auch aus Sicht der Katholischen Soziallehre keinen Interpretationsspielraum. Dieser Aktionsplan hat nach Ansicht des BKU jedoch vier blinde Flecken.“

1. Der Plan folgt der falschen Grundlogik.
So hat der deutsche Staat nach Ansicht des BKU kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Die Steuereinnahmen bewegten sich auf Rekordniveau. Wer die Haushaltslücke über schärfere Kontrollen und neue Behördenstrukturen schließen wolle, verwechsele Ursache und Symptom. „Solide Finanzpolitik beginnt bei der Ausgabendisziplin, nicht bei neuen Einnahmen“, so Nebeling dazu.

2. Der Plan belastet Millionen ehrlicher Unternehmer.
Verlängerte Aufbewahrungsfristen von 15 Jahren, ein neues elektronisches Meldesystem und intensivierte Kontrollen träfen nicht die organisierten Steuerhinterzieher, sondern die Betriebe, die ohnehin regelkonform arbeiteten und stünden im Widerspruch zum von der Regierung angekündigten Bürokratieabbau. So habe der Gesetzgeber die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege erst 2025 per Bürokratieentlastungsgesetz von zehn auf acht Jahre gesenkt. „Sie nun auf 15 Jahre nahezu zu verdoppeln, ist das Gegenteil verlässlicher Gesetzgebung“, so Nebeling.

3. Der Staat wächst, während er den Betrieben Zurückhaltung abverlangt.
1.500 neue Stellen beim Zoll und ein neues „Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ stünden erwarteten Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro gegenüber. Deutschlands Vollzugsdefizit entstehe nicht durch Personalmangel, sondern durch ein Steuerrecht, das zu den kompliziertesten der Welt gehöre. „Wer Steuerkriminalität wirksam bekämpfen will, vereinfacht das Steuerrecht, statt neue Verwaltungsapparate zu errichten“, so Nebeling.

4. Der Plan berührt rechtsstaatliche Grundsätze.
Die faktische Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige beseitige ein Instrument, das dem Fiskus über Jahre Milliarden zurückgebracht und Menschen den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit geöffnet habe. Ein öffentliches Register sanktionierter Unternehmen sei rechtsstaatlich fragwürdig. „Die erleichterte Sicherstellung von Vermögen unbekannter Herkunft wirft ernste Fragen an Unschuldsvermutung und Eigentumsschutz auf“, so Nebeling.

BKU fordert Bundesregierung zu Überarbeitung des Aktionsplans auf

Der BKU fordert die Bundesregierung deshalb auf, den Aktionsplan grundlegend zu überarbeiten. Dabei gelte es, die Strafverfolgung gezielt auf organisierte Kriminalität zu konzentrieren, die strafbefreiende Selbstanzeige zu erhalten und auf pauschale Fristverlängerungen und ein öffentliches Register zu verzichten. „Haushaltskonsolidierung soll dort beginnen, wo sie hingehört: bei den Ausgaben“, so Nebeling.

Der Bundesschatzmeister des BKU, Dr. Michael Gude, betont ergänzend: „Es gibt bereits mannigfaltige überbordende bürokratische Regelungen wie das Geldwäschegesetz und das Transparenzregister. Vollmundigen Ankündigungen zur Eindämmung der Kriminalität stehen nur ca. 1.000 Verurteilungen pro Jahr gegenüber.“