BKU lehnt Aufhebung des Sonntagsschutzes ab
Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) spricht sich gegen eine Aufhebung des Sonntagsschutzes zugunsten des Einzelhandels aus. Gleichzeitig mahnt der Verband, die veränderten Marktbedingungen des Einzelhandels ernst zu nehmen.
„Als christlicher Unternehmerverband lehnen wir eine Aufhebung des Sonntagsschutzes zugunsten des Einzelhandels ab. Denn der Sonntag ist mehr als nur ein freier Tag. Als Ruhetag Gottes und des Menschen trägt er den Rang eines schützenswerten Kulturguts“, erklärt der BKU-Bundesvorsitzende Dr. Martin Nebeling.
Das Erfolgsmodell Soziale Marktwirtschaft sei entscheidend christlich geprägt: „Diese Prägung gilt es zu stärken und nicht zu schwächen“, so Nebeling weiter.
BKU fordert faire Wettbewerbsbedingungen und echte Wirtschaftsreformen
Zugleich seien die veränderten Marktbedingungen des Einzelhandels politisch ernst zu nehmen, so der BKU-Bundesvorsitzende. „Der Online-Handel ist nicht nur weniger an den Sonntagsschutz gebunden, sondern verfügt darüber hinaus vielfach über ungerechte Wettbewerbsvorteile gegenüber dem Einzelhandel“, so Nebeling – etwa mit Blick auf die Mehrwertsteuer, die viele nicht in Deutschland ansässige Online-Händler nicht zahlten, sowie hinsichtlich tarifrechtlicher Bestimmungen.
„Hier gilt es erst einmal, für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen“, betont Nebeling. Auch aus verkehrspolitischer Perspektive seien die Probleme des Einzelhandels anzugehen: „Sowohl Parkraum und -kosten als auch der unzuverlässige ÖPNV machen den Einzelhandel für viele Kunden unattraktiv“, so der BKU-Bundesvorsitzende weiter.
Darüber hinaus brauche der Einzelhandel, „genauso wie alle deutschen Unternehmen – vor allem echte Wirtschaftsreformen: einen massiven Bürokratieabbau und Kostensenkungen mit Blick auf Steuern, Löhne und Energie“, betont Nebeling.
Schließlich erlaubten viele Bundesländer bereits Sonntagsöffnungen, soweit die entsprechenden Geschäfte vollautomatisiert seien. Würden die Rahmenbedingungen des Einzelhandels verbessert, „könnten viele Unternehmen diese technischen und gesetzlichen Möglichkeiten eigenverantwortlich und im Einklang mit dem Sonntagsschutz auch besser ausschöpfen“, so Nebeling abschließend.