BKU-Vorsitzender Nebeling: Streikrecht braucht klare gesetzliche Grenzen
Der Vorsitzende des BKU, Dr. Martin Nebeling, hat in einem Beitrag für FOCUS Online ein Streikgesetz gefordert, das klare und verbindliche Regeln aufstellt und Planbarkeit für alle Seiten schafft. Anlass waren die Streiks der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit bei der Lufthansa am 12. und 13. März sowie die bundesweiten Warnstreiks der Gewerkschaft Ver.di im öffentlichen Nahverkehr im Februar, bei denen hunderte Flüge ausfielen und 150 Verkehrsunternehmen in allen Bundesländern sowie in Berlin, Hamburg und Bremen betroffen waren.
Die Streikfolgen seien für viele Menschen gravierend. „Für unzählige Menschen, die in ihrem Berufs- und Familienalltag auf die Nutzung von Verkehrsmitteln angewiesen sind, stellen Streiks eine erhebliche Belastung dar“, schrieb Nebeling. Hinzu kämen wirtschaftliche Folgeschäden. Besonders kritisierte er, dass auch Autobahntunnel bestreikt worden waren und unbeteiligte Autofahrer im Stau standen oder Umleitungen in Kauf nehmen mussten – Menschen, die „in keinem Bezug zum Tarifkonflikt“ stünden.
Das eigentliche Problem liege jedoch in einer strukturellen Gesetzeslücke: „Es gibt kein Streikgesetz, das die Grenzen des Streiks rechtlich regelt.“ Gewerkschaften verfügten dadurch über eine „kaum regulierte Macht über weite Teile unserer Verkehrsinfrastruktur“. Die Folge sei eine Art moralische Erpressung der Arbeitgeberseite: „Entweder es gibt eine Lohnerhöhung – oder wir bringen alles zum Stillstand.“ Das untergrabe nicht nur den sozialpartnerschaftlichen Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch das Gemeinwohl. Zudem drohe eine ständige Eskalation: „Warum sollte es bei zwei zweitägigen Warnstreiks im Monat bleiben, wenn mehr möglich ist?“
Ohne gesetzliche Regelung drohe Deutschland „auf lange Sicht zum Dauerstreik-Land zu werden“. Die aktuelle Rechtslage sehe keinerlei zeitliche Begrenzungen für Streiks vor, und die Folgen einer sich zuspitzenden Streiklage würden nicht nur den Verkehr, sondern etwa auch Kitas treffen.
Dabei plädierte Nebeling für eine Differenzierung nach Branchen: Für Bereiche der Daseinsvorsorge wie Verkehr oder Kinderbetreuung sollten andere Regeln gelten als etwa in der Produktion. „Länger auf ein neues Auto warten zu müssen, ist eine Sache – tagelang nicht zur Arbeit fahren oder die Kinder nicht in die Betreuung bringen zu können, eine andere.“ Darüber hinaus sollten Streiks, die nicht auf das Scheitern von Lohnverhandlungen reagierten, sondern „nur der Mitgliederwerbung der Gewerkschaften dienen“, grundsätzlich dem Übermaßverbot unterworfen werden. Ein neues Streikrecht sei deshalb „kein Instrument gegen Arbeitnehmerinteressen, sondern dient dem Schutz des Gemeinwohls.“