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BKU begrüßt Gesetzesentwurf zur Aktivrente und fordert ähnliche Regelung für junge Leute

Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) begrüßt den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur neuen Aktivrente. Die vorgesehene steuerliche Entlastung kann dazu beitragen, das Potenzial erfahrener Arbeitnehmer länger für den Arbeitsmarkt zu erhalten und damit das Problem des anhaltenden Fachkräftemangels der Unternehmen in Deutschland abzumildern.

Als noch wichtiger sieht der BKU allerdings eine gleichwertige Regelung für junge Erwachsene an. Eine entsprechende steuerliche Förderung – beispielsweise bis zum 25. Lebensjahr – könnte Anreize für eine frühe Arbeitsaufnahme oder eine rasche Beendigung des Studiums schaffen. Damit wäre dem Arbeitsmarkt und unserer Volkswirtschaft ebenso gedient. Eine solche Ausweitung der Aktivrente könnte zudem dazu beitragen, die Attraktivität von Pflichtjahren – ob im Sozialbereich oder bei der Bundeswehr – für junge Leute zu steigern. Dahingegen ist es nicht einzusehen, dass nur für die ältere Generation Anreize geschaffen und ausschließlich diese steuerlich gefördert wird.

Es ist zugleich bedauerlich, dass bislang nicht auch eine ähnliche steuerliche Begünstigung für Selbständige und Gewerbetreibende vorgesehen ist. Hier gilt es alternative Regelungen für selbstständige Rentner zu evaluieren.

Stellungnahme des BKU-Arbeitskreises Steuerrecht