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„Schon jetzt 15 Euro pro Stunde“ BKU warnt deutlich vor erneutem Mindestlohn-Eingriff

Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) warnt mit Blick auf das am 30. Juni anstehende Ende der Verhandlungen der Mindestlohnkommission vor weiteren politischen Eingriffen in den Lohnfindungsprozess der Tarifpartner.

„Sollte das Ergebnis der Verhandlungen die SPD nicht zufriedenstellen, darf die Mindestlohnkommission nicht schon wieder übergangen werden“, erklärte Dr. Michael Gude, Technologieunternehmer und Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des BKU, am Donnerstag.

Tatsächliche Vergütung von Mindestlohnempfängern übersteigt Mindestlohn

Die Erhöhung des Mindestlohns durch die Änderung des Mindestlohngesetzes im Jahr 2022 habe „die Tarifautonomie und den sozialen Frieden belastet und die Wirtschaftskrise durch steigende Personalkosten trotz vielfach sinkender Umsätze und steigender Kosten weiter befeuert“.

„Unser Wirtschaftsstandort ist durch Bürokratie, Energiekosten und Steuerlast schon geschwächt genug – ganz zu schweigen von den ohnehin schon sehr hohen Lohnkosten.“

Durch bezahlte Urlaubs-, Feier- und Krankheitstage liege die tatsächliche Vergütung pro Arbeitsstunde bei Mindestlohnempfängern monatlich berechnet bereits deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. „Schon jetzt bekommen Mindestlohnempfänger effektiv 15 Euro pro Stunde“, betont Gude.

Dirigismus per Mindestlohngesetz schadet der Sozialen Marktwirtschaft

„Bundeskanzler Friedrich Merz muss aus dem Fehler seines Vorgängers lernen und die Tarifautonomie gegen die einseitige Durchsetzung von Einzelinteressen über den Staat verteidigen“, so Gude weiter.

„Denn Staatlicher Dirigismus per Mindestlohngesetz schadet nicht nur allen beteiligten Tarifpartnern, sondern auch der Sozialen Marktwirtschaft.“

Vielmehr gelte es, Sozialpartnerschaft und Tarifbindung zu stärken. Im Mai hatten katholische Sozialverbände, darunter auch der BKU, erfolgreich einen entsprechenden Antrag im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) eingebracht.