BKU fordert obligatorische Rentenzahlung bei Minijobs
Bei Minijobs (bis 520 Euro im Monat) wird das Gehalt für den Arbeitnehmer/in steuer- und abgabenfrei ausgezahlt. Es werden im Regelfall 3,6 Prozent des Gehalts zusätzlich zu den vom Arbeitgeber zu leistenden 15 Prozent in die Rentenversicherung eingezahlt. Man kann sich aber auf Antrag davon befreien lassen.
„Die beliebten Minijob-Verträge von früher 450 und heute 520 Euro bieten die Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Dadurch wird eine falsche Lenkungswirkung im Gefüge der Sozialen Marktwirtschaft entfaltet“, kritisiert der Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer BKU, Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel. Die fehlenden Einzahlungen heute führen zu niedrigen Rentenansprüchen in der Zukunft – und somit unter anderem zu der viel zitierten Altersarmut speziell von Frauen.
Durch die Befreiung, die nicht einmal während eines Beschäftigungsverhältnisses rückgängig gemacht werden kann, verfällt der gesamte Beitrag, auch die vom Arbeitgeber geleisteten 15 Prozent zu Ungunsten des Arbeitnehmers. Es werden weder Ansprüche aufgebaut noch Pflichtzeiten erreicht. „Der BKU fordert deshalb die obligatorische Rentenzahlungspflicht auch bei Minijobs“, so der BKU-Vorsitzende.