BKU: Kirche darf nicht ausgrenzen

„Persönliche Lebensentscheidungen und die private Situation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dürfen zu keinen Nachteilen führen. Insbesondere sollten sie weder ein Einstellungshindernis noch der Anlass für arbeitsrechtliche Sanktionen sein.“ Das erklärt der Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU), Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel im Hinblick auf die Kampagne #OutInChurch.

Dort haben sich kirchliche Mitarbeiter zu ihrer sexuellen Orientierung bekannt und die Sorge benannt, bei einem offenen Umgang damit arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Eine solche Maxime gelte für Arbeitgeber in der Wirtschaft ebenso wie für die Kirche. Der BKU unterstütze die Forderung, dass alle Menschen in der Kirche ohne Angst offen leben und arbeiten können. Eine Kirche, die sich auf die Botschaft Jesu Christi berufe, müsse jeder Form von Diskriminierung und Ausgrenzung entschieden entgegentreten. Hier müsse geprüft werden, ob man das kirchliche Arbeitsrecht an dieser Stelle anpassen müsse.