BKU fordert schnelleres und entschlosseneres Handeln
Der BKU begrüßt den Veränderungsprozess, den die Deutsche Bischofskonferenz in ihrer Frühjahrstagung anstößt und weiterführt. Allerdings gehe alles sehr schleppend voran. Dort, wo klare und schnelle Entscheidungen erforderlich seien, werde nach dem üblichen System zäher Debatten und Arbeitsgruppen agiert. Für die Menschen, die ohnehin schon kritische Anfragen an die Kirche hätten, sei ein Fortschritt kaum erkennbar. „Was der Kirche in dieser Situation allein helfen kann, ist ein schnelles und konsequentes Handeln, die klare Benennung von Verantwortlichkeiten, das Eingeständnis persönlicher Schuld, die Verfolgung der Täter und die Entschädigung und Begleitung der Opfer.“ Hier zeigt sich für Hemel der Unterschied in der Herangehensweise von guten Unternehmen und Kirche. Der organisatorische Nachholbedarf kirchlicher Strukturen sei im Vergleich mit Unternehmen in vielen Bereichen hoch. Die Regeln guter Führung (Corporate Governance) seien in kirchlichen Kreisen teilweise nicht bekannt, im unternehmerischen Umfeld gehörten sie hingegen zum Standard.
Auseinandersetzung mit Schuld und Versagen
Der Verband bemängelt die fehlende Festlegung klarer Schritte und konkreter Zeitpläne. Darüber hinaus mangele es zuweilen an der Bereitschaft zur offenen Auseinandersetzung mit dem Thema Schuld und Versagen in allen Bistümern. Hemel stellt mit Befremden fest, dass die Bischöfe, die im Rahmen des Transparenzprozesses ihren Aufgaben nicht nachkämen, nicht namentlich benannt würden. „Diese falsche Zurückhaltung wird kein neues Vertrauen schaffen, sondern eher Misstrauen zementieren.“ Wenn ein Bischof meine, aus der allgemeinen Linie der Bischofskonferenz ausscheren zu wollen, müsse er in der Lage sein, für die Gründe öffentlich einzustehen, die zu seinem Verhalten führten. Andernfalls schade er dem angestoßenen Prozess und der von so vielen Menschen gewünschten Erneuerung der Kirche. „Wir merken als BKU, dass die Anfragen unserer Mitglieder zu diesem Thema immer drängender werden. Viele von ihnen verbinden das erschütterte Vertrauen mit Forderungen nach einer grundlegenden Reform kirchlicher Organisation“, ergänzt Hemel.
Kirchliches Verwaltungsgericht
Hemel fordert erneut die Einrichtung eines kirchlichen Verwaltungsgerichts, das das Handeln kirchenamtlicher Stellen einer rechtlichen Überprüfung unterzieht. Ein solches Instrument könne dabei helfen, die Rechte der von kirchlichem Handeln Betroffenen zu stärken. Das gelte ganz besonders auch in Missbrauchsfällen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Auskunft und Akteneinsicht oder bei der Abwehr von Verfahrensverschleppungen.