BKU fordert kirchliches Verwaltungsgericht
Darüber hinaus seien strukturelle Veränderungen erforderlich. Neben der nötigen Transparenz sollte die Möglichkeit geschaffen werden, das Verwaltungshandeln von Kirche wie beispielsweise die Versetzung eines Priesters in eine neue Gemeinde zu überprüfen. „Wir brauchen ein kirchliches Verwaltungsgericht, das wie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit das Handeln kirchenamtlicher Stellen einer rechtlichen Überprüfung unterzieht“, beschreibt Hemel.
Im staatlichen Bereich sei die Verwaltungsgerichtsbarkeit ein wichtiges Instrument guter öffentlicher Steuerung (Governance). Es entfalte seine Wirkung bereits vor der Einschaltung der Gerichte. „Denn wenn ein Entscheider weiß, dass seine Verwaltungsakte anfechtbar sind, wird er dies bereits in seine Würdigung des Sachverhaltes einbeziehen.“
Förderung von Akzeptanz
Solche konstitutionellen Regeln bedrohen Autorität nicht, sondern fördern deren Akzeptanz, gerade „weil sie Anerkennung und Vertrauen in die Institution hervorrufen“.
Dieser Vorschlag einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist nicht neu. „In den 1970er Jahren gab es weit gereifte Pläne, die 1983 bei der Neufassung des kirchlichen Gesetzbuches (Codex Iuris Canonici) nicht den Weg in das Kirchenrecht gefunden haben. Dort findet sich heute zwar der Anspruch der Gläubigen auf kirchlichen Rechtsschutz, es sind aber keine entsprechenden Organe dafür entwickelt“, ergänzt Hemel.
Ein solches Gericht habe die Möglichkeit, bei Organisationsverschulden und fehlerhaften Entscheidungen Korrekturen vorzunehmen. Dann würden Eingaben, wie in der Missbrauchsaffäre offenbar geschehen, nicht länger in Aktenschränken verschwinden. Die Beschwerdeführer könnten vielmehr ihre Auskunftsansprüche und Verfahrensrechte auf dem Klageweg geltend machen. „Mit dem in der ordentlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit vorhandenen Instrument der Untätigkeitsklage kann beispielsweise dem Verschleppen und Verhindern eines Verfahrens entgegengetreten werden. So etwas brauchen wir auch für die katholische Kirche“, betont der BKU-Vorsitzende.
Machtabgabe durch Überprüfbarkeit
Eine solche Gerichtsbarkeit ist auch von Bedeutung, wenn es um die Zusammenlegung von Pfarreien oder andere strukturelle Entscheidungen gehe. „Solche Maßnahmen müssen die Kirchenmitglieder heute hinnehmen, ohne dass sie von einer neutralen Instanz überprüft werden können“, kritisiert Hemel. „Wenn Papst Franziskus die Forderung aufstellt, dass die Bischöfe und Pfarrer von ihrer Macht abgeben müssen, gehört dazu sicherlich auch, ihre Entscheidungen einer Überprüfung zu unterziehen.“
Die gegenwärtige Krise sei ein Weckruf zum Handeln, um Vertrauen wiederherzustellen. Eine solche Verwaltungsgerichtsbarkeit sei im Übrigen nicht nur ein wichtiges Instrument für die ortskirchliche Ebene. „Auch eine internationale Instanz würde der Rechtskultur, die in der Kirche traditionell einmal sehr ausgeprägt war, wieder zu neuer Blüte verhelfen“, ist Hemel sicher. „Bei Predigten, Ermahnungen und Schuldbekenntnissen allein darf es nicht bleiben. Jetzt ist es an der Zeit Veränderungen herbeizuführen.“