BKU warnt vor Bürokratiezunahme durch Tariftreuegesetz

Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) spricht sich für das im Koalitionsvertrag geplante Bundestariftreuegesetz aus, warnt jedoch vor einer möglichen Zunahme an Bürokratie. Der BKU betont die Wichtigkeit der Tarifautonomie und den Modellcharakter der Sozialpartnerschaft innerhalb der Kirchen.

Der BKU unterstützt grundsätzlich die Initiative, die im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition festgelegten Maßnahmen zur Förderung der Tariftreue durch ein Bundestariftreuegesetz voranzutreiben. „Diese Maßnahme ist ein richtiger Schritt, um Anreize für Unternehmen zu schaffen, sich an Tarifverträge zu binden. Tarifverträge schaffen faire Wettbewerbsbedingungen und stärken den sozialen Frieden. Ferner sorgen sie für angemessene Löhne, die so die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohnes vermindern, dessen Festlegung derzeit erneut politisch beeinflusst wird“, erklärt Dr. Martin Nebeling, BKU-Bundesvorsitzender.

Gleichzeitig warnt der BKU davor, dass das Gesetz zu einer weiteren Bürokratisierung führen könnte, die sowohl für Unternehmen als auch für die Verwaltung zusätzlichen Aufwand bedeuten würde. Statt neuer bürokratischer Hürden bedürfe es schneller und einfach umsetzbarer Lösungen, die den Unternehmen die Anpassung an tarifliche Anforderungen erleichtern, ohne sie durch komplizierte Vorschriften zu belasten.

„Dritter Weg" der Kirchen aus Sicht katholischer Unternehmer vorbildlich

Einen wertvollen Beitrag zur Diskussion um das Bundestariftreuegesetz sieht der BKU in dem sogenannten „Dritten Weg“, der Sozialpartnerschaft innerhalb der Kirchen. Der BKU-Bundesvorsitzende Nebeling betont: „Der Dritte Weg ermöglicht bilaterale Verhandlungen über Arbeitsbedingungen und Löhne durch paritätisch besetzte arbeitsrechtliche Kommissionen. Damit sichert er Entgelte mindestens auf Tarifniveau, oft sogar darüber. Auf diesem Wege stärkt er die Lohngerechtigkeit, ohne Arbeitskampf zu betreiben.“

Der „Dritte Weg“ ermöglicht nach Auffassung des BKU eine effiziente und flexible Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Entlohnung auf betrieblicher Ebene, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen von Vorteil sein kann. Auch könne dieser Ansatz die Tarifpartnerschaft stärken, indem er den Sozialpartnern ermöglicht, direkt und ohne zusätzliche bürokratische Hürden Lösungen zu finden. Individuell-betriebliche und regionale Besonderheiten könnten so besser berücksichtigt werden, ohne die Grundprinzipien der Tarifautonomie zu gefährden.

BKU: Tarifautonomie muss gewahrt und Bürokratie vermieden werden

„Es ist entscheidend, dass wir bei der Umsetzung des Bundestariftreuegesetzes sowohl die Notwendigkeit der Tariftreue als auch die Vermeidung unnötiger Bürokratie im Blick behalten. Der ‚Dritte Weg‘ bietet hier eine vielversprechende Möglichkeit, beiden Anforderungen gerecht zu werden und eine praxisnahe Lösung zu finden. Wir fordern eine ausgewogene Lösung, die schnelle Handlungsfähigkeit ermöglicht und gleichzeitig die Tarifautonomie respektiert“, erklärt der BKU-Bundesvorsitzende Nebeling.

Die Tarifautonomie – das Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Arbeitsbedingungen eigenverantwortlich und ohne politischen Einfluss auszuhandeln – gilt es nach Ansicht des BKU unbedingt zu wahren. Jede gesetzliche Regelung müsse sicherstellen, dass die Sozialpartner weiterhin auf Augenhöhe verhandeln können, ohne durch zusätzliche Vorschriften eingeschränkt zu werden.

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