Kirche braucht Compliance-Richtlinien
Das in der vergangenen Woche veröffentlichte Gutachten, in dem es um Pflichtverletzungen von Verantwortungsträgern im Erzbistum Köln im Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch geht, hat aufgezeigt, dass viele der festgestellten Pflichtwidrigkeiten auf fehlenden Organisations- und Compliance-Strukturen beruhen. Der Bund Katholischer Unternehmer begrüßt das konsequente Handeln bei der Suspendierung belasteter Personen und fordert, Richtlinien aufzustellen, damit sich zukünftig sexueller Missbrauch im kirchlichen Umfeld besser bekämpfen lässt und ein angemessener Umgang mit Straftaten in der Zukunft sichergestellt werden kann.
„Das Gercke-Gutachten macht einmal mehr deutlich, dass es in der Kirche einen Modernisierungsbedarf gibt, der auch Strukturen und Arbeitsweisen betrifft. So wird es erforderlich sein, dort Compliance-Richtlinien zu verankern, wie sie in Unternehmen bereits üblich sind“, erklärt der BKU Vorsitzende Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel. Dazu benötige man eine Neubewertung von Regeln und ein verändertes System von Aufsicht und Kontrolle. Weiter sei eine Überprüfung der Führungsprinzipien und der Qualifikationen von Leitungspersonal unerlässlich. Eine transparente Kommunikation sei ebenso notwendig wie eine Abschätzung der Risiken verbunden mit einem Dokumentations- und Wissenssystem. Fortbildungs- und Schulungskonzepte müssten diesen Prozess begleiten. Allen Beteiligten müsse deutlich werden, dass die Bistümer der Aufarbeitung von Missbrauchsverdachtsfällen und der Sanktionierung der Täter höchste Priorität einräumen.
„Unsere BKU Mitglieder verfügen in ihren Unternehmen über eine breite Expertise, solche Veränderungsverfahren zu begleiten und durchzuführen. Deshalb bieten wir als Bund Katholischer Unternehmer der Kirche gerne an, sie auf diesem Modernisierungsweg zu unterstützen“, ergänzt Hemel.
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