BKU: Keine ausreichende Folgenabschätzung beim Impfstopp

BKU: Keine ausreichende Folgenabschätzung beim Impfstopp

„Der Stopp der AstraZeneca Impfungen durch die Entscheidung der Bundesregierung mitten in der heraufziehenden dritten Welle der Pandemie lässt eine ausreichende Folgenabschätzung vermissen“, betont der BKU Vorsitzende Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel. Die Regierung sei vor den Impfkritikern eingeknickt und habe so leichtfertig die Glaubwürdigkeit der gesamten Impfkampagne aufs Spiel gesetzt.

Menschen in Führungsverantwortung, das zeige sich in der täglichen Arbeit von Unternehmerinnen und Unternehmern, seien stets gefordert, Risiken und Nutzen abzuwägen und zuweilen schwierige Entscheidungen zu treffen und intensiv zu kommunizieren. „Dabei darf man sich niemals davon treiben lassen, wie laut der zu erwartende Widerstand artikuliert wird. Vielmehr sollte man sich an den sachlichen gebotenen und ethisch verantwortbaren Entscheidungsalternativen orientieren“, erläutert Hemel. Die persönliche Risikominimierung dürfe dabei nicht über das Gemeinwohl gestellt werden. Das müsse auch für die Politik gelten. „Sowohl die europäische Gesundheitsbehörde EMA wie die Weltgesundheitsorganisation WHO haben die Verwendung des AstraZeneca-Impfstoffs weiterhin befürwortet, einfach weil die bisherigen Fallzahlen von Komplikationen so gering sind, dass der Nutzen der Impfung ganz deutlich überwiegt.“ Darüber hinaus gebe es auch bei anderen Impfstoffen Nebenwirkungen, die nicht dazu führen, dass die Vakzine vom Markt genommen werden.

Jeder Tag des Impfstopps könne Leben kosten und die Belastung für Gesellschaft und Wirtschaft weiter erhöhen. Deshalb sei es jetzt erforderlich, nach der Klarstellung der “EMA“ die Impfungen mit AstraZeneca in Deutschland umgehend wieder aufzunehmen. Aktuell setzen sich, so der BKU, auf unselige Weise die Fehler im Umgang mit der Corona-App aus dem letzten Jahr fort. „Auch dort hat man aus vorauseilendem Gehorsam gegenüber kleinen, aber lautstarken Protestgruppen die Funktionalität der App fast bis zur Wirkungslosigkeit eingeschränkt. Dabei hat man die Chance zur Rettung zahlreicher Opfer durch eine konsequente digitale Nachverfolgung verspielt“, ergänzt Hemel. Das Beispiel Südkorea zeige, dass das möglich gewesen sei.

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