BKU: „Keine Aufweichung des Sonntagsschutzes“
„Die vom Handelsverband Deutschland geforderte Grundgesetzänderung, um verkaufsoffene Sonntage in Zukunft leichter zu ermöglichen, beschränkt Menschen in ihrer Freiheit, zumindest am Sonntag einmal die Dinge zu tun, die im Alltag nicht immer möglich sind. Das gilt im weltlichen, wie im religiösen Sinn“, erklärt der Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel.
Der HDE will mit der Aufweichung des Sonntagsschutzes vor allem das „rasante Ladensterben in den Klein- und Mittelstädten" bekämpfen und kritisiert die Ladenöffnungsregelungen für den Sonntag, die noch aus der Zeit der Weimarer Republik stammten. Die Zeiten hätten sich aber geändert.
Der BKU Vorsitzende spricht sich deutlich dafür aus, dass auch in Zeiten digitaler Transformation alle Menschen einen gemeinsamen Ruhetag verdient haben. Das entspreche dem aus der Christlichen Soziallehre stammenden Personalitätsprinzip, das den Menschen als freies Individuum und nicht als Objekt ökonomischer Verfügbarkeit sehe. Auch das Gemeinwohlprinzip der Soziallehre erfordere eine Abwägung der Interessen und dürfe nicht dem Markt den Vorrang vor den Bedürfnissen der Menschen einräumen.
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