Vermögensunterschiede dürfen nicht zu groß werden

Vermögensunterschiede dürfen nicht zu groß werden


BKU Arbeitskreis Soziale Ordnung diskutiert Vermögensbildung für Arbeitnehmer
„Trotz einer florierenden Konjunktur verweigern sich starke politische Kräfte einer Entlastung von Steuern und Sozialabgaben, die vor allem der Mittelschicht zu Gute kommen würden“, betont der Vorsitzende der Bundes Katholischer Unternehmer (BKU) Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel. Mögliche Maßnahmen wären hier der Abbau des „Solidaritätszuschlags“, die Bekämpfung der „kalten Progression“ und die Senkung der Lohnnebenkosten.

Beim Blick auf die Vermögenssituation schneiden die Deutschen im Vergleich mit den europäischen Nachbarn nicht gut ab. Das durchschnittliche geldwerte Vermögen der Bundesbürger ist zum Beispiel nur ein Viertel so hoch wie das der Belgier. Auch die Eigentumsquote am Wohnungsbestand ist mit gerade einmal 51 Prozent deutlich schlechter als in Frankreich, Italien oder Norwegen. Auch der Anteil der Deutschen am Produktivvermögen liegt mit einer Aktionärsquote von 6 Prozent weit hinter den Niederlanden (30 Prozent). Für die Vorsorge im Alter bleibt vielen Deutschen daher nur die staatliche Sozialversicherung, zumal andere klassische Vermögensbildungs-instrumente, wie Sparbuch, Lebensversicherung oder Bausparvertrag durch den Verfall der Zinssätze instabil geworden sind.

Der Arbeitskreis Soziale Ordnung des BKU fordert daher einen Paradigmenwechsel in der Gesellschafts- und Sozialpolitik. „Staat und öffentliche Systeme müssen sich wieder mehr auf das ‚Ermöglichen‘ als auf das ‚Versorgen‘ verlegen“, erklärt Ulrich Hemel. Es bedürfe neben der steuerlichen Entlastung und einer konjunkturgerechten Einschränkung der Sozialabgaben insbesondere der Unterstützung einer effektiven Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand. Neben der Förderung von Wohnungs-eigentum als Investivobjekt und zur Altersvorsorge und der Einrichtung von kombinierten Vermögensbildungsprogrammen nach internationalem Vorbild fordert der Arbeitskreis des Unternehmerverbandes unter anderem Beteiligungsprogramme am Kapitalvermögen für Mitarbeiter. Dies sollte begleitet werden mit einem Steuerfreibetrag bei Beteiligung am Produktivvermögen von mindestens 20.000 Euro im Jahr.

„Breite Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand und bei kleinen Selbstständigen ist ein Instrument, das in den letzten 50 Jahren nichts an gesellschaftspolitischer Aktualität verloren hat“, betont der BKU Vorsitzende. Darüber hinaus müsse aber auch die Steuerpolitik dazu beitragen, dass der „normale Steuerbürger“ in die Lage versetzt werde, eine wirtschaftliche Situation zu schaffen, in der er auch schwierigere Lebenssituationen ohne anhaltende Beeinträchtigung überstehen könne.

Das vollständige Positionspapier des BKU Arbeitskreises Soziale Ordnung "Für eine breitere Vermögensbildung" können Sie hier herunterladen.

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