Wolf-Joachim Clauß ist Generalmajor a.D. der Bundeswehr. Von 2003-2006 war er Kommandeur der 7. Panzerdivision in Düsseldorf. Im Anschluss daran wurde er Amtschef des Heeresamtes, an dessen Spitze er bis zu seiner Pensionierung am 31. Mai 2012 stand.
Das Thema liegt ihm persönlich und als ehemaliger Verantwortlicher bei der Bundeswehr am Herzen. Wenngleich s. E. ein verpflichtendes soziales Jahr aus rein rechtlichen Gesichtspunkten (Artikel 12 des Grundgesetzes) ggw. nicht realisierbar sei, befürwortet General Clauß eine Wiedereinführung aus den folgenden Aspekten:
Gerade in der jetzigen Situation der Coronapandemie werde deutlich, dass wir uns für zukünftige Krisen stärken müssten. Ein verpflichtendes soziales Jahr führe zu einer „Personalreserve“ und fördere den zunehmend wichtigen Gemeinschaftssinn der Bürger unter dem Gesichtspunkt: „ein Bürger mit Rechten ist auch ein Bürger mit Pflichten“.
Das Thema liegt ihm persönlich und als ehemaliger Verantwortlicher bei der Bundeswehr am Herzen. Wenngleich s. E. ein verpflichtendes soziales Jahr aus rein rechtlichen Gesichtspunkten (Artikel 12 des Grundgesetzes) ggw. nicht realisierbar sei, befürwortet General Clauß eine Wiedereinführung aus den folgenden Aspekten:
Gerade in der jetzigen Situation der Coronapandemie werde deutlich, dass wir uns für zukünftige Krisen stärken müssten. Ein verpflichtendes soziales Jahr führe zu einer „Personalreserve“ und fördere den zunehmend wichtigen Gemeinschaftssinn der Bürger unter dem Gesichtspunkt: „ein Bürger mit Rechten ist auch ein Bürger mit Pflichten“.
Das soziale Pflichtjahr sei eine Chance, Engagement, Zusammenhalt und Solidarität unter den Bürgern zu fördern. Ferner sei auch dadurch der Gedanke des Dienstes aller sozialen Schichten gefördert „in der Gemeinschaft und für die Gemeinschaft“.
Zusammenfassend lasse sich festhalten, dass ein verpflichtendes soziales Jahr deutlich dazu beitragen werde, zukünftige Krisensituationen besser zu bewältigen.